Der Wohnungsbau ist ein bedeutender Teil der Bauwirtschaft, der sich mit der Errichtung von Ein– und Mehrfamilienhäusern befasst. Auch wenn dieses Thema unkompliziert erscheinen mag, ist dies ein Irrtum – die Definition des Wohnungsbaus ist keineswegs so eindeutig. Finden Sie heraus, was Wohnungsbau ist und was Sie darüber wissen sollten.
In der aktuellen Fassung des Baugesetzes gibt es keine Definition des Wohnungsbaus. Sie findet sich jedoch in älteren, bereits aufgehobenen Rechtsakten, z. B. in der Entschließung des Ministerrats vom 13. September 1961, in der der Wohnungsbau als Bau von Einzelgebäuden oder Gebäudekomplexen definiert wird, die einen Teil einer Wohnsiedlung oder eine ganze Wohnsiedlung bilden.
Wie lässt sich der Wohnungsbau sonst definieren? Entscheidend für diese Art von Gebäude ist die Funktion, die es erfüllt – es ist ein kubischer Bau, der für Wohnzwecke bestimmt ist. Der Wohnungsbau umfasst Gebäude, die zum dauerhaften Wohnen (z. B. Einfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) oder zum vorübergehenden Wohnen (Studenten–wohnheime, Arbeiterhotels, Ferienhäuser) genutzt werden können.
Wohngebäude können unter Berücksichtigung verschiedener Parameter unterteilt werden, wie z. B. der Anzahl der im Gebäude enthaltenen Wohnungen oder der spezifischen Anforderungen der Menschen, die dort leben werden. Dies bedeutet, dass es keine einheitliche Klassifizierung von Wohngebäuden gibt. Die Polnische Klassifikation der Bauobjekte (PKOB) beispielsweise unterteilt den Wohnungsbau in drei Gruppen:
Die moderne modulare Bauweise ermöglicht es, jede dieser Wohnformen zu verwirklichen – die vorgefertigte Holzrahmenmodultechnologie von Unihouse ermöglicht den Bau von Gebäuden mit bis zu acht Stockwerken.
Die Begriffe „Wohnbau“ und „Wohnungsbau“ werden oft synonym verwendet. Ist das richtig? In der Gesetzgebung gibt es keine klare Unterscheidung zwischen diesen Begriffen. Es ist üblich, von Wohnbau und Wohnungsbau zu sprechen, während das Baugesetz nur eine Definition für ein Einfamilienwohnhaus enthält.
Manchmal wird auch zwischen den Begriffen „Wohnbau“ und „Wohnungsbau“ unterschieden. Diese Unterscheidung impliziert, dass:
Diese Unterteilung spiegelt sich jedoch weder in den Rechtsvorschriften noch in den von der öffentlichen Statistik (CSO) verwendeten Begriffen wider.
Seit vielen Jahren wird behauptet, dass in Polen ein Mangel an Wohnraum besteht – ca. 2 Mio. Wohnungen sollen fehlen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Bauträger bis vor kurzem jedes Jahr mehr und mehr Wohnungen in Auftrag gegeben haben. Wie ist die aktuelle Situation des Wohnungsbaus in Polen? Nach den vom Statistischen Zentralamt (GUS) erhobenen Daten hat sich die Situation im ersten Halbjahr 2024 geändert. Zu diesem Zeitpunkt wurden 95.600 Wohnungen fertiggestellt, d. h. 16.200 Einheiten weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Eine geringere Aktivität der Investoren auf dem Baumarkt ist keine wünschenswerte Situation – in Polen hat der Wohnungsbausektor einen großen Einfluss auf den gesamten Markt. In welcher Weise? Hier sind einige Beispiele:
Nach Angaben des Zentralen Statistikamtes hat sich die durchschnittliche Bauzeit für ein neues Wohngebäude in letzter Zeit ebenfalls erhöht – im ersten Quartal 2023 lag sie bei 44 Monaten. Investoren, die nicht so lange auf Ergebnisse warten wollen, sollten sich für die Modulbauweise interessieren. Mit der von Unihouse angebotenen Modultechnik ist es möglich, die Bauzeit, um mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Bau mit traditioneller Technik zu verkürzen.
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